Krankheit

Hinweise zum Entschuldigungsmodus

Die Eltern erkrankter Kinder, welche die Schule nicht besuchen können, rufen am ersten Tag des Fehlens zwischen 7:15 Uhr und 7:45 Uhr im Sekretariat an 07221 / 97 39 80 oder schreiben eine E-Mail.

Falls das Kind länger, als ursprünglich mitgeteilt wurde, fehlen sollte, muss erneut angerufen/ eine neue E-Mail geschickt werden. Da die Entschuldigung schriftlich erfolgen muss, ist diese binnen drei Tagen nach der ersten Meldung nachzureichen. Eine „einfache“ Text-E-Mail genügt der Schriftform nicht.
Zulässig sind jedoch E-Mails oder Sdui-Nachrichten mit pdf- oder Bildanhang, der die eingescannte Entschuldigung der Eltern samt Unterschrift enthält.

Die Fristen hierfür sind: Mo → Do; Di → Fr; Mi, Do, Fr → Mo.

Diese Regelung ermöglicht eine einfache und schnelle schriftliche Entschuldigung.

Sonstiges Fehlen, zum Beispiel für Sportwettkämpfe, Musikwettbewerbe, Arzttermine, große Familienfeste und so weiter, ist rechtzeitig im Vorhinein zu beantragen und genehmigen zu lassen.
• stundenweises Fehlen bei den betroffenen Fachlehrkräften
• max. zwei aufeinander folgende Tage bei der Klassenleitung
• sonstiges Fehlen bei der Schulleitung

Die folgende Vorlage kann dazu verwendet werden.