Krankheit

Hinweise zum Entschuldigungsmodus

Die Eltern erkrankter Kinder, welche die Schule nicht besuchen können, rufen am ersten Tag des Fehlens zwischen 7:15 Uhr und 7:45 Uhr im Sekretariat an 07221 / 97 39 80 oder schreiben eine E-Mail an das Sekretariat.

Falls das Kind länger fehlen sollte, als ursprünglich mitgeteilt wurde, muss erneut angerufen bzw. eine neue E-Mail geschickt werden.

Die Entschuldigungspflicht ist jedoch spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen.

Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.

Sonstiges Fehlen, zum Beispiel für Sportwettkämpfe, Musikwettbewerbe, Arzttermine, große Familienfeste und so weiter, ist rechtzeitig im Vorhinein zu beantragen und genehmigen zu lassen.
• stundenweises Fehlen bei den betroffenen Fachlehrkräften
• max. zwei aufeinander folgende Tage bei der Klassenleitung
• sonstiges Fehlen bei der Schulleitung

Bei der Erkrankung während des Schultages gilt:

  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 8 werden nach telefonischer Rücksprache mit Erziehungsberechtigten entlassen (Sekretariat).
  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 – K2 bzw. werden über das Sekretariat bzw. von der Schulleitung mit dem entsprechenden Formblatt entlassen.

Die Erziehungsberechtigten bestätigen dies nachträglich durch Unterschrift, Anruf oder E-Mail unter Beachtung der geltenden Fristen.

Die folgende Vorlage kann dazu verwendet werden.